Modernisierung und Planung in einer großen Wohnungseigentümergemeinschaft im Raum Köln
– 9 Häuser Kurze Vorstellung des Wohnparks: 325 Wohnungen + 5 Gewerbeeinheiten Wohnungsgrößen von ca. 30 bis 105 m 2 Grundstück: ca m 2 Wohnfläche: ca m 2 Fertigstellung: ca. 1977
– Bisher gefasste Beschlüsse (I): 2002: Wärmedämmung der Fassade Die Eigentümergemeinschaft beauftragt einen Energiefachmann, die Möglichkeiten einer Wärmedämmfassade auf der Rückseite eines Hauses zu untersuchen und eine Kostenermittlung dafür vorzulegen. Passiert ist in der Folge nichts. Die Ergebnisse waren nicht viel wert. Das Thema wurde nicht mit Nachdruck verfolgt.
– Bisher gefasste Beschlüsse (II): 2005: Fassade Haus 121 Wegen der akuten Brandgefahr am Giebel Haus 121, wo… vor ca. 15 Jahren eine brennbare Wärmedämmung angebracht wurde, genehmigt die Eigentümergemeinschaft den bereits in Abstimmung mit dem Brandschutzsachverständigen und dem Bauaufsichtsamt durchgeführten Austausch der unteren 3,5m gegen eine nicht brennbare Wärmedämmung. Zu Lasten der Rücklage des Hauses 121 soll in Abstimmung mit dem Beirat ein Bauingenieur mit der Ausführungsplanung, Ausschreibung und Einholung von Angeboten für die Wärmedämmung der Rückseite des Hauses 121 beauftragt werden, um die vorhandenen Brandschutzmängel zu beseitigen. Erst die 2004/2005 entdeckten Brandschutzmängel führten zu Beschlüssen in Richtung Fassadensanierung.
– Fassadensanierung Haus 121: kein Fensteraustausch nötig, da bereits Kunststoffrahmen mit Isolierglas Dicke der Isolierung gut, soll bei anderen Häuser aber noch besser werden Farbgestaltungsdiskussion war langwierig, wird aber gut angenommen Bewohner sind mit höherem Komfort sehr zufrieden. alle Feuchtigkeitsprobleme gelöst Ausführung wurde durch Unternehmer verzögert (Vertragsstrafe wurde in Abzug gebracht)
– Bisher gefasste Beschlüsse (III): 2005: Bildung einer zweckgebundenen Fassadenrücklage Für eine Sanierung mit Wärmedämmung auf der Rückseite der Häuser soll ab 2006 eine separate Fassadenrücklage gebildet werden. Beschlussmangel (der aber die Bildung der Rücklage nicht verhindert hat): Es wurden keine konkreten Beträge genannt, z. B. soundso viel pro m 2 oder Miteigentumsanteil. Immerhin beginnt langsam ein Prozess in Richtung Fassadensanierung…
– Bisher gefasste Beschlüsse (IV): 2006: Auftragsvergabe Rückseite Haus 121 Die Eigentümergemeinschaft bevollmächtigt den Verwalter,… den Auftrag für die Sanierung der rückseitigen Fassade bei Kosten von ca zu Lasten der Rücklage des Hauses 121 zu vergeben Um einen Kostenüberblick über die Sanierung der Fassade auf der Rückseite der Häuser zu erhalten, wird das Ingenieurbüro… bei Kosten von mit der Erstellung des Aufmaßes, der Grundlagenermittlung und der Kostenschätzung beauftragt. Die Grundlagen werden gelegt… aber die Eigentümer werden auf den Versammlungen nur mündlich informiert, es gibt keine Unterlagen für alle Eigentümer.
– Bisher gefasste Beschlüsse (V): 2007/2008: 28-seitiger Bericht der Verwaltung vor der Versammlung 2008: mittel- und langfristige Sanierungsmaßnahmen Die Eigentümergemeinschaft beschließt, dass ein Ingenieurbüro mit der Ausarbeitung eines umfassenden Gesamtkonzepts inkl. Energieberatung für alle Häuser beauftragt wird. Dieses Konzept wird gerade erstellt. Erste Besprechung mit Energieberatern und Ingenieuren hat stattgefunden.
– Besonderheiten: Rückseite (Nordfassade) hat schon länger Mängel Feuchtigkeitsprobleme, Schimmelbildung bei 7 der 9 Häuser Alu-Fensterrahmen mit Wärmebrücke Vor- und Rücksprünge und Giebelflächen müssen mit isoliert werden, siehe nächste Folie. Auswahl der Maßnahmen: Art + Dicke der Isolierung, 2-fach- oder 3-fach-Verglasung? Rahmen mit anderem Material als bislang? vereister Fensterrahmen bei -13 C
– Decke Fenster bzw. Leichtbauwand Beton-Fertigteil Boden unterschiedliche Wanddicken im oberen (Leichtbau) und unteren (Betonfertigteile) Bereich => Vor- und Rücksprünge der Fassade
– offene Fragen: Wie viele Alternativen wählt man zur Vorstellung bei der Eigentümerversammlung aus? Wie kommuniziert man die technischen Informationen bereits vorher? Was haben vermietende Eigentümer von der Sanierung, wenn eingesparte Betriebskosten beim Mieter verbleiben? => bessere Vermietbarkeit, höhere Kaltmiete, Werterhalt bzw. Wertsteigerung Wie finanziert man umfangreiche Sanierungen? Die meisten Eigentümer ob Selbstnutzer oder Vermieter sind finanziell nicht sehr belastbar.
– Fassung weit reichender Beschlüsse: Ist Maßnahme Instandhaltung? einfache Mehrheit genügt oder Modernisierung? doppelt qualifizierte Mehrheit ist nötig oder bauliche Veränderung? allstimmiger Beschluss ist nötig Letzterer ist bei großen Gemeinschaften praktisch unmöglich.
– Kostenverteilung der Fassadensanierung (I): grundsätzlich Verteilung aller Kosten nach Miteigentumsanteilen (MEA) aber: viele Wohnungen haben keinen Anteil an rückseitiger Fassade Link auf Google Maps, falls Sie den Wohnpark Gronau einmal von oben sehen möchten.
– Kostenverteilung der Fassadensanierung (II): Anzahl der Fenster korreliert nicht mit MEA => Kostenverteilungsschlüssel wird evtl. nicht nach MEA festgelegt. Möglich nach neuem WEG seit Mitte 2007 für konkrete Einzelmaßnahmen. Oder aber Ausgleich durch spätere Sanierung der Südfassade, deren Kosten auch nach MEA verteilt werden.
– Finanzierung der Fassadensanierung (I): Eigenmittel reichen nicht, Ansparzeit wäre länger als wir warten können Fördermittel bis Ende 2008 nur für Maßnahmenpakete, aber Heizung ist ok, Dach ist ok, für Südfassade fehlt derzeit das Geld. Kredite sind schwierig zu bekommen, da ist aber Bewegung im Markt
– Finanzierung der Fassadensanierung (II): Verhandlungen mit der KfW für Förderung von Einzelmaßnahmen, die jetzt grundsätzlich möglich sind Verhandlungen mit KfW und Geschäftsbanken wegen Krediten für Eigentümergemeinschaften Ergebnisse sind noch nicht fixiert, werden aber für 2009 erwartet
– Kreditmodelle (I) zahlt Kredit aus verwaltet Verwalter beantragt Darlehen für die Wohnungseigentümergemeinschaft bei der Bank Gemeinschaft wird mit allen Eigentümern Kreditnehmer. Rückzahlung erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans. Absicherung im Grundbuch nicht möglich Beschlüsse über eine Darlehensaufnahme sind ggf. anfechtbar, aber nicht nichtig KfW-Darlehen sind möglich handelt für
– Kreditmodelle (II) Eigentümer schließen Kreditverträge mit Bank Eigentümer ist Kreditnehmer oder zahlt aus eigenem Vermögen Absicherung im Grundbuch möglich, wenn keine andere Grundschuld vorhanden viele einzelne Kreditverträge verwaltet Eigentümer leihen bei Bedarf Eigentümer zahlen in gemeinsamen Topf
– Kreditmodelle (III) zahlt Kredite aus verwaltet Verwalter beantragt in einem vereinfachten Antragsverfahren nur für die Eigentümer, die ein Darlehen benötigen, den Kredit bei der Bank Einzeleigentümer ist Kreditnehmer und für die Rückzahlung verantwortlich Absicherung im Grundbuch nicht nötig, aber möglich verlangt Flexibilität von der Bank KfW-Darlehen nicht möglich manche zahlen ein
– Beratungs- und Planungsphase: Wir sind Anfang 2009 in der Beratungs- und Planungsphase 4 Energieberater haben sich Beirat und Verwaltung vorgestellt, 2 sind in der engeren Auswahl Geschätzter Aufwand für die Beratung schwankt zwischen 143 und 985 Stunden Bis zur ET-Versammlung Mai/Juni müssen gesamtes Grobkonzept und konkrete Planung für die Nordfassade stehen.